Sonntag, 25. Oktober 2020

25.10.2020 - Persönliche Ehre

Die Ehre  

Georg Wilhelm Friedrich Hegel schreibt zum Begriff der Ehre in seinen Vorlesungen über die Ästhetik (entstanden 1835–1838):

„Die Ehre kann nun den mannigfaltigsten Inhalt haben. Denn alles, was ich bin, was ich tue, was mir von anderen angetan wird, gehört auch meiner Ehre an. Ich kann mir deshalb (...) Treue gegen Fürsten, gegen Vaterland, Beruf, Erfüllung der Vaterpflichten, Treue in der Ehe, Rechtschaffenheit in Handel und Wandel, Gewissenhaftigkeit in wissenschaftlichen Forschungen und so fort zur Ehre anrechnen. Für den Gesichtspunkt der Ehre nun aber sind alle diese in sich selbst gültigen und wahrhaftigen Verhältnisse nicht durch sich selbst sanktioniert und anerkannt, sondern erst dadurch, dass ich meine Subjektivität hineinlege und sie hierdurch zur Ehrensache werden lasse. Der Mann von Ehre denkt daher bei allen Dingen zuerst an sich selbst; und nicht, ob etwas an und für sich recht sei oder nicht, ist die Frage, sondern, ob es ihm gemäß sei, ob es seiner Ehre gezieme, sich damit zu befassen, oder davonzubleiben. Und so kann er wohl auch die schlechtesten Dinge tun und ein Mann von Ehre sein. (...)

Verletzbarkeit der Ehre (...) so ist die Ehre das schlechthin Verletzliche. Denn inwieweit ich und in bezug worauf ich die Forderung ausdehnen will, beruht rein in meiner Willkür. Der kleinste Verstoß kann mir in dieser Rücksicht schon von Bedeutung sein; und da der Mensch (...) den Kreis dessen, (...) worein er seine Ehre legen wolle, unendlich zu erweitern vermag, so ist (...) des Streitens und Haderns kein Ende.“

Das Problem, auf das Hegel hier verweist, ist die Beliebigkeit, mit der Menschen in der Moderne den nicht mehr gesellschaftlich verbindlich definierten Begriff der Ehre mit Inhalt füllen können. Trotz dieser realen Beliebigkeit erzeugt der Ehrbegriff den Anschein, etwas sozial und damit intersubjektiv Verbindliches zum Inhalt zu haben. Aus diesem inneren Widerspruch entstehen unendliche soziale Konflikte um die persönliche Ehre.

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